Unsere Gewässerordnung hat sich in zwei Punkten geändert.
Das Mindestmaß für Aal wurde auf 50 cm (vorher 45 cm) angehoben. Grund: Die Binnenfischereiordnung wurde geändert, §13, Anlage 1 (Mindestmaße und Schonzeit), sowie Anlage 3 (Gewässer und Winterschonzeit )
Zusätzlich wurde folgender Satz aufgenommen:
Vereinsgewässer stehen bei Gemeinschaftsangeln vorrangig den Veranstaltungsteilnehmern zur Verfügung.
( Diese Ergänzung dient dazu, den von den Veranstaltungsleitern festgelegten Angelplatz für den Vereinstermin freizuhalten. )
Die neue Gewässerordnung: