Der Einsatz von Kunstködern (Wobbler, Blinker, Spinner und Gummifisch) ist nur in folgendem Zeitraum erlaubt:
Helser-/Katt. Fleet: 01. November bis 14. Februar
Helser Wehl: 01. November bis 31. Dezember
Trennewurther Brök: 01. November bis 31. Dezember
Neufelder Fleet: ganzjährig verboten
Brauereiteich: ganzjährig verboten
Moorstrichteiche: ganzjährig verboten
Für Gastangler gilt: Der Einsatz von Kunstködern ist ganzjährig verboten !
Warum ist es nicht möglich den Kunstködereinsatz ganzjährig zu erlauben ?
Das ausgewogene Verhältnis von Friedfischen und Raubfischen in unseren Vereinsgewässern trägt sehr zur Erhaltung der Artenvielfalt bei.
Durch einen ganzjährigen Kunstködereinsatz würde sich die Anzahl der entnommenen Raubfische stark erhöhen. Das hätte zur Folge, dass viele, der zur Fortpflanzung fähigen Raubfische, nicht mehr zur Vermehrung und damit zur Arterhaltung beitragen könnten. Dadurch fehlen dann gleich mehrere Generationen von Raubfischen und die Art könnte sich in den betroffenen Gewässern nicht mehr selber erhalten.
Nachbesatz von fortpflanzungsfähigen Raubfischen ist schwer zu bekommen und sehr teuer.
Alternative: Es besteht die Möglichkeit, als Vereinsmitglied, beim Kassenwart einen Erlaubnisschein für den Nord-Ostsee-Kanal zu bestellen, Jahresbeitrag 43.- Euro (Preis 2022). Dort ist der Kunstködereinsatz erlaubt.